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Ursula von der Leyen will eine einheitliche digitale Identität für alle EU-Bürger
23. 09. 2020 | Hören | Nach den Plänen der Kommissionspräsidentin sollen
alle EU-Bürger und Bürgerinnen „eine europäische digitale Identität“ bekommen, die sie „überall in Europa nutzen können, um alles zu tun, vom Steuern zahlen bis hin zum Fahrrad mieten“. Sie will für
Europa umsetzen, was ID2020, Weltwirtschaftsforum, Weltbank und Homeland Security weltweit vorantreiben – um die automatisierte Überwachung der Weltbevölkerung zu vervollkommnen.
In der Rede Ursula von der Leyens zur Lage der Union am 16. September ging neben einem verschärften Klimaziel eine andere wichtige
Ankündigung unter. Die Kommissionspräsidentin sagte:
weiter Info:
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China erkennt Blockchain-Beweise als rechtsverbindlich an
11.09.2018 In China kann Blockchain jetzt legal verwendet werden, um Beweise in Rechtsstreitigkeiten zu authentifizieren, so der Oberste
Volksgerichtshof des Landes.
TOP-Meldung Chinas Oberstes Gericht erkennt Blockchain-Beweise als rechtsverbindlich an Blockchain kann jetzt legal verwendet werden, um Beweise in
Rechtsstreitigkeiten in China zu authentifizieren, so der Oberste Volksgerichtshof des Landes. Das Gericht veröffentlichte am Freitag neue Regeln - die sofort in Kraft treten -, in denen verschiedene
Fragen im Zusammenhang mit der Überprüfung von Rechtsstreitigkeiten durch Internetgerichte in China geklärt werden. Ein Teil der neuen Verordnung sieht vor, dass Internetgerichte im Land die
Legalität der Blockchain als eine Methode zur Speicherung und Authentifizierung digitaler Beweise anerkennen, vorausgesetzt, dass die Parteien die Legitimität der ...
Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2018 Deutsche Wirtschafts Nachrichten
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Mit dem Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern und Mietern. Ab sofort gelten dabei gestaffelte Zuschüsse. Sie sollen die
Attraktivität von kleinvolumigen Investitionsmaßnahmen steigern.
Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten von Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern werden von der KfW ab sofort mit 20% bezuschusst. Bisher waren es
10%. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 Euro hinausgehen, wird weiter ein Zuschuss von 10% gewährt. Die neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.
Großer Bedarf
„Die hohe Nachfrage nach unseren Zuschüssen zeigt, dass es beim Einbruchschutz einen großen Bedarf gibt“, kommentiert Bundesbauministerin Barbara Hendricks. „Wir haben die Zuschussförderung deshalb
weiter verbessert. Wir wollen privaten Hauseigentümern und vor allem auch Mietern durch höhere Zuschüsse künftig noch stärker dabei helfen, auch kleinere Einbruchschutzmaßnahmen in den eigenen vier
Wänden durchzuführen.“
Bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit
Anträge müssen vor Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Die Mindestinvestitionssumme zur Antragsstellung liegt bei 500 Euro. Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen
des Handwerks ausgeführt werden und werden bis zu einem Investitionsvolumen von 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Die KfW gewährt seit November 2015 Zuschüsse für einbruchhemmende Maßnahmen.
Bis zum 30.06.2017 wurden nach Aussage der Bank über 120.000 Wohneinheiten gefördert.
...weitere Informationen
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- Jeder Haushalt hat seit Oktober 2010 bereits 1.300 Euro verloren
- Prognose: Über 550 Milliarden Euro Verlust in den kommenden 20 Jahren
- Das sind drei Jahre vergebene Sparanstrengungen
18.05.2017 Steigende Inflation und ein nahezu bei null notierender Zins
haben im ersten Quartal 2017 zu einem Realzins von -1,6 Prozent bei Tagesgeldern, Festgeldern und Spareinlagen geführt. Trotzdem halten die deutschen Sparer an diesen Anlageformen
fest.
Setzt sich diese Entwicklung fort, verlieren sie dadurch in den kommenden 20 Jahren mehr als 550 Milliarden
Euro. Das sind 14.000 Euro pro Haushalt. Drei Jahre spart ein Haushalt im Durchschnitt, um diesen Betrag zu erreichen. Zu diesen Ergebnissen kommt der comdirect Realzins-Radar, der gemeinsam mit
Barkow Consulting entwickelt wurde.
"Nie war der Wertverlust festverzinslicher Anlagen höher als aktuell. Doch das ist
erst der Anfang: Wenn wir unser Anlageverhalten nicht ändern, hat das dramatische Folgen für die deutschen Sparer", sagt Arno Walter, Vorstandsvorsitzender von comdirect.
Neu ist die Entwicklung nicht. Seit 2010 liegt die Verzinsung von Tagesgeld, Festgeld und Spareinlagen zum
Teil deutlich unter der Inflationsrate. 1.300 Euro hat jeder Haushalt dadurch bislang verloren - insgesamt beläuft sich der Wertverlust seit Oktober 2010 auf 51 Milliarden Euro. Der Vorliebe für
niedrig verzinste Geldanlagen tut dies jedoch keinen Abbruch, im Gegenteil: Seit 2008 stieg das Finanzvermögen hierzulande um etwa 1,5 Billionen Euro auf etwa 5,6 Billionen Euro. 38 Prozent davon,
also 2,1 Billionen Euro, sind Geldanlagen wie Tagesgeld, Festgeld und Spareinlagen.
"An Wertpapieren führt beim langfristigen Vermögensaufbau kein Weg vorbei", sagt Arno Walter.
Denn es sei nicht zu erwarten, dass sich an den gegenwärtigen Rahmenbedingungen in absehbarer Zeit grundlegend etwas ändere. So geht der Internationale Währungsfonds (IWF) für Deutschland bis 2022
von einem Anstieg der Inflationsrate auf 2,4 Prozent pro Jahr aus. Gleichzeitig ist eine Änderung der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) aktuell nicht in Sicht. "Wenn die
Deutschen ihre Spargewohnheiten nicht bald ändern, laufen viele Menschen Gefahr, den gewohnten Lebensstandard im Alter nicht halten zu können. Denn die gesetzliche Rente allein könnte dafür nicht
ausreichen. Es ist daher dringend Zeit, dass jeder Einzelne jetzt etwas tut", sagt Arno Walter.
Quelle: OTS: comdirect bank AG / comdirect-Realzins-Radar
Hinweis von PVM GmbH: Dies ist keine Anlagempfehlung, sondern ein Hinweis eigenständig zu handeln.
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EU Kommission schlägt umfassende Unternehmenssteuer-Reform vor
25.10.2016- Die Europäische Kommission nimmt einen neuen Anlauf für eine tiefgreifende Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU. Eine gemeinsame konsolidierte
Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage soll dafür sorgen, dass Unternehmen ihre Gewinne nicht künstlich kleinrechnen oder in andere EU-Länder verschieben können, nur um ihre Steuerlast zu
senken. Der heute (Dienstag) von der Kommission präsentierte Vorschlag bietet ein einheitliches Regelwerk, das grenzübergreifend tätige Unternehmen in der EU nutzen könnten, um ihre steuerbaren
Gewinne zu berechnen, so dass sie nicht mehr mit verschiedenen nationalen Systemen zu tun hätten. „Die Finanzminister sollten dieses ehrgeizige, zeitgemäße Paket unvoreingenommen betrachten, da es
ein solides Steuersystem schaffen wird, das an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst ist“, sagte Wirtschafts- und Steuerkommissar Pierre Moscovici. mehr Info...
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15.07.2016 Standmitteilungen von Kapitallebensversicherungen gehen oft am Informationsbedarf von Verbrauchern
vorbei. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung des Marktwächter-Teams Finanzen der Verbraucherzentrale Hamburg. Besonders problematisch sei, dass ein Viertel der untersuchten Standmitteilungen
nicht einmal die gesetzlichen Vorgaben vollständig erfülle. Wie die Verbraucherschützer am 14.07.2016 mitteilten, habe der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) diese Rechtsverstöße nun der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet.
Verbraucherschützer kritisieren "Begriffsdschungel"
Ein weiteres Problem für Verbraucher sei der "Begriffsdschungel": Ein Überschuss werde nicht immer so bezeichnet. In einigen Standmitteilungen heiße er Gewinnguthaben,
Bonussumme oder Ansammlungsguthaben. Dies erschwere den Vergleich von Policen verschiedener Anbieter. Selbst für das Wort Standmitteilung würden sich in den Unterlagen 15 zusätzliche
Begriffsalternativen finden, die von Kontoauszug bis Leistungsübersicht reichen.
Quelle:
hier
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