PVM Projekt-Vertriebs-Management GmbH
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Vielleicht kennen Sie das auch:
Sie würden gerne etwas Geld anlegen, aber die aktuelle Kapitalmarktsituation macht es kaum möglich, eine attraktive Rendite zu erzielen. Wenn man dann doch eine halbwegs akzeptable Verzinsung erhält, dann ist das Investment meistens sehr undurchsichtig oder das Geld liegt für mehrere Jahre fest. Doch es geht auch anders!


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Lesens- und Höhrenswert:


Ursula von der Leyen will eine einheitliche digitale Identität für alle EU-Bürger
 

23. 09. 2020 | Hören | Nach den Plänen der Kommissionspräsidentin sollen alle EU-Bürger und Bürgerinnen „eine europäische digitale Identität“ bekommen, die sie „überall in Europa nutzen können, um alles zu tun, vom Steuern zahlen bis hin zum Fahrrad mieten“. Sie will für Europa umsetzen, was ID2020, Weltwirtschaftsforum, Weltbank und Homeland Security weltweit vorantreiben – um die automatisierte Überwachung der Weltbevölkerung zu vervollkommnen.

 

In der Rede Ursula von der Leyens zur Lage der Union am 16. September ging neben einem verschärften Klimaziel eine andere wichtige Ankündigung unter. Die Kommissionspräsidentin sagte:

weiter Info:

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China erkennt Blockchain-Beweise als rechtsverbindlich an

11.09.2018    In China kann Blockchain jetzt legal verwendet werden, um Beweise in Rechtsstreitigkeiten zu authentifizieren, so der Oberste Volksgerichtshof des Landes.

TOP-Meldung Chinas Oberstes Gericht erkennt Blockchain-Beweise als rechtsverbindlich an Blockchain kann jetzt legal verwendet werden, um Beweise in Rechtsstreitigkeiten in China zu authentifizieren, so der Oberste Volksgerichtshof des Landes. Das Gericht veröffentlichte am Freitag neue Regeln - die sofort in Kraft treten -, in denen verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Überprüfung von Rechtsstreitigkeiten durch Internetgerichte in China geklärt werden. Ein Teil der neuen Verordnung sieht vor, dass Internetgerichte im Land die Legalität der Blockchain als eine Methode zur Speicherung und Authentifizierung digitaler Beweise anerkennen, vorausgesetzt, dass die Parteien die Legitimität der ...

 

Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2018 Deutsche Wirtschafts Nachrichten
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Bundesregierung fördert ab sofort Maßnahmen zum Einbruchschutz

Mit dem Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern und Mietern. Ab sofort gelten dabei gestaffelte Zuschüsse. Sie sollen die Attraktivität von kleinvolumigen Investitionsmaßnahmen steigern.

 

Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten von Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern werden von der KfW ab sofort mit 20% bezuschusst. Bisher waren es 10%. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 Euro hinausgehen, wird weiter ein Zuschuss von 10% gewährt. Die neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.


Großer Bedarf
„Die hohe Nachfrage nach unseren Zuschüssen zeigt, dass es beim Einbruchschutz einen großen Bedarf gibt“, kommentiert Bundesbauministerin Barbara Hendricks. „Wir haben die Zuschussförderung deshalb weiter verbessert. Wir wollen privaten Hauseigentümern und vor allem auch Mietern durch höhere Zuschüsse künftig noch stärker dabei helfen, auch kleinere Einbruchschutzmaßnahmen in den eigenen vier Wänden durchzuführen.“

 

Bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit

Anträge müssen vor Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Die Mindestinvestitionssumme zur Antragsstellung liegt bei 500 Euro. Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt werden und werden bis zu einem Investitionsvolumen von 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Die KfW gewährt seit November 2015 Zuschüsse für einbruchhemmende Maßnahmen. Bis zum 30.06.2017 wurden nach Aussage der Bank über 120.000 Wohneinheiten gefördert.

...weitere Informationen

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 Deutsche Haushalte verlieren langfristig 14.000 Euro durch schlecht verzinste Spareinlagen

  • Jeder Haushalt hat seit Oktober 2010 bereits 1.300 Euro verloren
  • Prognose: Über 550 Milliarden Euro Verlust in den kommenden 20 Jahren
  • Das sind drei Jahre vergebene Sparanstrengungen

 

18.05.2017    Steigende Inflation und ein nahezu bei null notierender Zins haben im ersten Quartal 2017 zu einem Realzins von -1,6 Prozent bei Tagesgeldern, Festgeldern und Spareinlagen geführt. Trotzdem halten die deutschen Sparer an diesen Anlageformen fest.

Setzt sich diese Entwicklung fort, verlieren sie dadurch in den kommenden 20 Jahren mehr als 550 Milliarden Euro. Das sind 14.000 Euro pro Haushalt. Drei Jahre spart ein Haushalt im Durchschnitt, um diesen Betrag zu erreichen. Zu diesen Ergebnissen kommt der comdirect Realzins-Radar, der gemeinsam mit Barkow Consulting entwickelt wurde.

 

   "Nie war der Wertverlust festverzinslicher Anlagen höher als aktuell. Doch das ist erst der Anfang: Wenn wir unser Anlageverhalten nicht ändern, hat das dramatische Folgen für die deutschen Sparer", sagt Arno Walter, Vorstandsvorsitzender von comdirect.

  

Neu ist die Entwicklung nicht. Seit 2010 liegt die Verzinsung von Tagesgeld, Festgeld und Spareinlagen zum Teil deutlich unter der Inflationsrate. 1.300 Euro hat jeder Haushalt dadurch bislang verloren - insgesamt beläuft sich der Wertverlust seit Oktober 2010 auf 51 Milliarden Euro. Der Vorliebe für niedrig verzinste Geldanlagen tut dies jedoch keinen Abbruch, im Gegenteil: Seit 2008 stieg das Finanzvermögen hierzulande um etwa 1,5 Billionen Euro auf etwa 5,6 Billionen Euro. 38 Prozent davon, also 2,1 Billionen Euro, sind Geldanlagen wie Tagesgeld, Festgeld und Spareinlagen.

 

   "An Wertpapieren führt beim langfristigen Vermögensaufbau kein Weg vorbei", sagt Arno Walter. Denn es sei nicht zu erwarten, dass sich an den gegenwärtigen Rahmenbedingungen in absehbarer Zeit grundlegend etwas ändere. So geht der Internationale Währungsfonds (IWF) für Deutschland bis 2022 von einem Anstieg der Inflationsrate auf 2,4 Prozent pro Jahr aus. Gleichzeitig ist eine Änderung der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) aktuell nicht in Sicht. "Wenn die Deutschen ihre Spargewohnheiten nicht bald ändern, laufen viele Menschen Gefahr, den gewohnten Lebensstandard im Alter nicht halten zu können. Denn die gesetzliche Rente allein könnte dafür nicht ausreichen. Es ist daher dringend Zeit, dass jeder Einzelne jetzt etwas tut", sagt Arno Walter.

Quelle:  OTS: comdirect bank AG / comdirect-Realzins-Radar

Hinweis von PVM GmbH:  Dies ist keine Anlagempfehlung, sondern ein Hinweis eigenständig zu handeln.

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EU Kommission schlägt umfassende Unternehmenssteuer-Reform vor
25.10.2016-  Die Europäische Kommission nimmt einen neuen Anlauf für eine tiefgreifende Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU. Eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage soll dafür sorgen, dass Unternehmen ihre Gewinne nicht künstlich kleinrechnen oder in andere EU-Länder verschieben können, nur um ihre Steuerlast zu senken.  Der heute (Dienstag) von der Kommission präsentierte Vorschlag bietet ein einheitliches Regelwerk, das grenzübergreifend tätige Unternehmen in der EU nutzen könnten, um ihre steuerbaren Gewinne zu berechnen, so dass sie nicht mehr mit verschiedenen nationalen Systemen zu tun hätten. „Die Finanzminister sollten dieses ehrgeizige, zeitgemäße Paket unvoreingenommen betrachten, da es ein solides Steuersystem schaffen wird, das an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst ist“, sagte Wirtschafts- und Steuerkommissar Pierre Moscovici. 
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Untersuchung:         Standmitteilungen von Kapitallebensversicherungen oft unverständlich

15.07.2016       Standmitteilungen von Kapitallebensversicherungen gehen oft am Informationsbedarf von Verbrauchern vorbei. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung des Marktwächter-Teams Finanzen der Verbraucherzentrale Hamburg. Besonders problematisch sei, dass ein Viertel der untersuchten Standmitteilungen nicht einmal die gesetzlichen Vorgaben vollständig erfülle. Wie die Verbraucherschützer am 14.07.2016 mitteilten, habe der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) diese Rechtsverstöße nun der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet.

Verbraucherschützer kritisieren "Begriffsdschungel"

Ein weiteres Problem für Verbraucher sei der "Begriffsdschungel": Ein Überschuss werde nicht immer so bezeichnet. In einigen Standmitteilungen heiße er Gewinnguthaben, Bonussumme oder Ansammlungsguthaben. Dies erschwere den Vergleich von Policen verschiedener Anbieter. Selbst für das Wort Standmitteilung würden sich in den Unterlagen 15 zusätzliche Begriffsalternativen finden, die von Kontoauszug bis Leistungsübersicht reichen.

Quelle: hier

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