1. Wie werden Sie unabhängig von Versicherungsgesellschaften und Banken?
2. Wie können Sie steuerfreie Gewinne erwirtschaften?
3. Wie bauen Sie ein zweites Profit-Center im Unternehmen auf?
4. Erfahren Sie außerdem, weshalb Sie nicht auf die „Versicherungsfalle“ hereinfallen sollten, wenn Sie an eine betriebliche Altersversorgung denken und was Sie tun können, wenn Sie es schon sind.
Das sind ihre Vorteile:
Die Liquidität der Unternehmen entscheidet über den wirtschaftlichen Erfolg und damit über die Wachstumschance am Markt. Dabei wird die zukünftige Finanzierungssituation durch die „Basel II“ Vorgaben erheblich verschärft und damit die unternehmerische Handlungsfreiheit dramatisch eingeschränkt.
Die sogenannte „Unternehmerkasse“ ermöglicht faktisch den Aufbau einer eigenen Bank im Unternehmen und schafft Ihnen so unglaubliche Liquiditäts- und damit Wettbewerbsvorteile. Richtig eingesetzt ermöglicht die „Unternehmerkasse“ zusätzlich die Erwirtschaftung steuerfreier Einnahmen und bildet ein zweites Profitcenter im Unternehmen.
Erfahren Sie ferner, weshalb Sie nicht auf die „Versicherungsfalle“ hereinfallen sollten, wenn Sie an eine betriebliche Altersversorgung denken und was Sie tun können wenn Sie es schon sind.
Denn die staatlich geförderte „Unternehmerkasse“ erfüllt gleichzeitig auch alle Anforderungen an eine moderne, absolut sichere, flexible und hochrentable betriebliche Altersversorgung mit allen daraus resultierenden personalpolitischen Vorteilen.
Unser Netzwerkpartner als Rentenberater hat sich auf dieses Thema spezialisiert. In diesen Rechtsgebieten werden Sie durch Rentenberater qualifiziert und unabhängig beraten und in Verwaltungsverfahren oder vor den deutschen Sozial- und Landessozialgerichten prozessual vertreten.
Es werden keine vorgefertigte Lösungen umgesetzt, sondern eine betriebliche Altersvorsorge nach Maß.
Lassen Sie sich vorab ein Machbarkeit - Gutachten erstellen und prüfen, wie sich diese exzellente Lösung auf Ihr Unternehmen auswirken kann. Sie werden begeistert sein.
Rentenberater und Rentenberaterinnen, denen bereits eine Erlaubnis nach dem bis 30.06.2008 geltenden Rechtsberatungsgesetz (RBerG) erteilt worden war (sogenannte "Alterlaubnisinhaber"), verfügen im Regelfall über weitergehende Befugnisse. Diese ergeben sich aus dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) als vorrangiges Berufsgesetz.
Weitere rechtliche Informationen über den Berufsstand der Rentenberater finden Sie unter dem Navigationspunkt Rechtliche Aspekte,
|
|
|